L-Bank-Förderung
Für die Objektunterlagen zum Z15-Darlehen wird eine Wohnflächenberechnung nach WoFlV verlangt.
Wohnfläche nach WoFlV
Petra Hegen prüft vorhandene Pläne, erfasst bei Bedarf die tatsächlichen Maße und erstellt eine nachvollziehbare Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung.
Dachschrägen, Balkone, Terrassen und Räume außerhalb der Wohnung werden nach festen Regeln angerechnet oder ausgeschlossen. Deshalb kann die Wohnfläche deutlich von einer einfachen Addition der Grundflächen abweichen.
Eine prüfbare Berechnung zeigt für jeden Raum, welche Fläche ermittelt wurde und mit welchem Anteil sie in die Gesamtwohnfläche eingeht.
Entscheidend ist, wofür der Nachweis verwendet wird und ob die vorhandenen Unterlagen den tatsächlichen, genehmigten Zustand zuverlässig abbilden.
Für die Objektunterlagen zum Z15-Darlehen wird eine Wohnflächenberechnung nach WoFlV verlangt.
Pläne sind unvollständig, unvermaßt oder enthalten keine nachvollziehbare Flächenaufstellung.
Ausbau, Anbau oder veränderte Raumaufteilungen sind in älteren Berechnungen noch nicht enthalten.
Die angegebene Wohnfläche soll vor einer weitreichenden Entscheidung fachlich überprüft werden.
Eigentumsfinanzierung BW
Das Z15-Darlehen der L-Bank unterstützt berechtigte Haushalte beim Bau, Kauf oder bei der Erweiterung selbst genutzten Wohneigentums in Baden-Württemberg.
In ihrer aktuellen Unterlagen-Checkliste nennt die L-Bank vermaßte Grundrisse, Schnitte und Ansichten sowie die Wohnflächenberechnung nach WoFlV als Objektunterlagen. Die ermittelte Fläche wird außerdem benötigt, um die angemessene Größe des geförderten Wohnraums einzuordnen.
ESA Planung erstellt den Flächennachweis. Ob Ihr Haushalt und Ihr Vorhaben die übrigen Fördervoraussetzungen erfüllen, klären Sie mit der zuständigen Wohnraumförderungsstelle und der L-Bank.
Zuerst wird geprüft, wofür die Berechnung benötigt wird und welche Pläne bereits vorliegen.
Vermaßung, Raumzuschnitt und erkennbare Abweichungen zwischen Plan und ausgeführtem Zustand werden eingeordnet.
Reichen die vorhandenen Maße nicht aus, werden die notwendigen Abmessungen am Gebäude aufgenommen.
Räume, Raumteile, Dachschrägen und Außenflächen werden mit den vorgeschriebenen Anteilen berechnet.
Sie erhalten eine raumweise Aufstellung mit nachvollziehbarer Gesamtsumme und den zugrunde liegenden Unterlagen.
Die Wohnflächenverordnung legt fest, welche Räume dazugehören, wie die Grundfläche ermittelt wird und mit welchem Anteil einzelne Flächen anzurechnen sind.
Volle Anrechnung
Raumteile mit einer lichten Höhe von mindestens zwei Metern werden vollständig angerechnet.
Halbe Anrechnung
Raumteile in diesem Höhenbereich zählen zur Hälfte. Unter einem Meter bleiben sie unberücksichtigt.
Außenflächen
Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen werden in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte angerechnet.
Sind Unterlagen unvollständig, wird vorab geklärt, ob ein Aufmaß erforderlich ist. Die Berechnung des umbauten Raums nach DIN 277 ist ein eigener Nachweis und nicht mit der Wohnflächenberechnung nach WoFlV gleichzusetzen.
Wenn vorhandene Räume umgebaut, erweitert oder neu genehmigt werden sollen, kann aus der Bestandsaufnahme eine weiterführende Architekturplanung entstehen.
Zum ArchitekturbüroNennen Sie Gebäude, Anlass und die vorhandenen Planunterlagen. Petra Hegen klärt, ob die Berechnung aus den Plänen erstellt werden kann oder ein Aufmaß vor Ort erforderlich ist.
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