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Wohnfläche nach WoFlV

Wohnflächenberechnung in Göppingen.

Petra Hegen prüft vorhandene Pläne, erfasst bei Bedarf die tatsächlichen Maße und erstellt eine nachvollziehbare Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung.

Grundfläche ist nicht automatisch Wohnfläche

Dachschrägen, Balkone, Terrassen und Räume außerhalb der Wohnung werden nach festen Regeln angerechnet oder ausgeschlossen. Deshalb kann die Wohnfläche deutlich von einer einfachen Addition der Grundflächen abweichen.

Eine prüfbare Berechnung zeigt für jeden Raum, welche Fläche ermittelt wurde und mit welchem Anteil sie in die Gesamtwohnfläche eingeht.

Wann eine neue Berechnung gebraucht wird

Entscheidend ist, wofür der Nachweis verwendet wird und ob die vorhandenen Unterlagen den tatsächlichen, genehmigten Zustand zuverlässig abbilden.

01

L-Bank-Förderung

Für die Objektunterlagen zum Z15-Darlehen wird eine Wohnflächenberechnung nach WoFlV verlangt.

02

Fehlende Unterlagen

Pläne sind unvollständig, unvermaßt oder enthalten keine nachvollziehbare Flächenaufstellung.

03

Bauliche Änderungen

Ausbau, Anbau oder veränderte Raumaufteilungen sind in älteren Berechnungen noch nicht enthalten.

04

Kauf und Finanzierung

Die angegebene Wohnfläche soll vor einer weitreichenden Entscheidung fachlich überprüft werden.

Eigentumsfinanzierung BW

Wohnfläche beim Z15-Darlehen

Das Z15-Darlehen der L-Bank unterstützt berechtigte Haushalte beim Bau, Kauf oder bei der Erweiterung selbst genutzten Wohneigentums in Baden-Württemberg.

In ihrer aktuellen Unterlagen-Checkliste nennt die L-Bank vermaßte Grundrisse, Schnitte und Ansichten sowie die Wohnflächenberechnung nach WoFlV als Objektunterlagen. Die ermittelte Fläche wird außerdem benötigt, um die angemessene Größe des geförderten Wohnraums einzuordnen.

ESA Planung erstellt den Flächennachweis. Ob Ihr Haushalt und Ihr Vorhaben die übrigen Fördervoraussetzungen erfüllen, klären Sie mit der zuständigen Wohnraumförderungsstelle und der L-Bank.

So entsteht die Berechnung

  1. 01

    Zweck und Unterlagen klären

    Zuerst wird geprüft, wofür die Berechnung benötigt wird und welche Pläne bereits vorliegen.

  2. 02

    Pläne und Bestand abgleichen

    Vermaßung, Raumzuschnitt und erkennbare Abweichungen zwischen Plan und ausgeführtem Zustand werden eingeordnet.

  3. 03

    Bei Bedarf vor Ort aufmessen

    Reichen die vorhandenen Maße nicht aus, werden die notwendigen Abmessungen am Gebäude aufgenommen.

  4. 04

    Flächen nach WoFlV anrechnen

    Räume, Raumteile, Dachschrägen und Außenflächen werden mit den vorgeschriebenen Anteilen berechnet.

  5. 05

    Nachweis zusammenstellen

    Sie erhalten eine raumweise Aufstellung mit nachvollziehbarer Gesamtsumme und den zugrunde liegenden Unterlagen.

Was die WoFlV unterscheidet

Die Wohnflächenverordnung legt fest, welche Räume dazugehören, wie die Grundfläche ermittelt wird und mit welchem Anteil einzelne Flächen anzurechnen sind.

Volle Anrechnung

Ab zwei Meter Höhe

Raumteile mit einer lichten Höhe von mindestens zwei Metern werden vollständig angerechnet.

Halbe Anrechnung

Zwischen ein und zwei Metern

Raumteile in diesem Höhenbereich zählen zur Hälfte. Unter einem Meter bleiben sie unberücksichtigt.

Außenflächen

In der Regel ein Viertel

Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen werden in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte angerechnet.

Hilfreiche Unterlagen

  • Grundrisse mit möglichst vollständiger Vermaßung
  • Schnitte mit Höhenangaben, besonders bei Dachgeschossen
  • Unterlagen zu Anbauten, Ausbauten oder Grundrissänderungen
  • Vorhandene ältere Wohnflächenberechnungen
  • Angabe, für welche Stelle und welchen Zweck der Nachweis benötigt wird

Sind Unterlagen unvollständig, wird vorab geklärt, ob ein Aufmaß erforderlich ist. Die Berechnung des umbauten Raums nach DIN 277 ist ein eigener Nachweis und nicht mit der Wohnflächenberechnung nach WoFlV gleichzusetzen.

Wenn vorhandene Räume umgebaut, erweitert oder neu genehmigt werden sollen, kann aus der Bestandsaufnahme eine weiterführende Architekturplanung entstehen.

Zum Architekturbüro

Wohnflächenberechnung anfragen

Nennen Sie Gebäude, Anlass und die vorhandenen Planunterlagen. Petra Hegen klärt, ob die Berechnung aus den Plänen erstellt werden kann oder ein Aufmaß vor Ort erforderlich ist.

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